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Unsere Stärke, Ihr Vorteil – Exzellentes MWST Wissen, über 20 Jahre Erfahrung - schnelles und zügiges Rückerstattungsverfahren

 

Optimieren Sie Ihre geschäftlichen Auslagen durch die Rückforderung Ihrer in der Schweiz bezahlten MWST

  • Sie sind regelmässiger Messeteilnehmer in der Schweiz
  • Sie sind geschäftlich oft in der Schweiz unterwegs
  • Sie haben Ihren Geschäftssitz im Ausland
  • Sie erbringen keine Dienstleistungen in der Schweiz
  • Sie erbringen Dienstleistungen in der Schweiz und erwägen eine Registrierung
  • Sie wollen Ihre Geschäftskosten optimieren
  • Dann ist es höchste Zeit, dass wir uns zusammen über die die in der Schweiz bezahlte MWST Gedanken machen, sei es durch eine Rückforderung bei den
  • Behörden, durch das Erwägen einer Registrierung oder durch die Kontaktaufnahme mit Ihren Lieferanten, um über optimierte Lösungsansätze zu diskutieren

Zeit also, dass wir uns über Ihre in der Schweiz bezahlte MWST Gedanken machen, sei es durch die Einreichung eines Rückerstattungsangtrags bei den Behörden, durch das Erwägen einer MWST Registrierung oder aber durch die Kontaktaufnahme Ihrer Lieferanten, um über optimierte Lösungsansätze zu sprechen.

  

Wir sind Experten in der spezifischen Analyse Ihrer Bedürfnisse, Ihr Aufwand ist gering

Unsere umfangreiche Unterstützung beinhaltet:

  • Prüfung sämtlicher Rechnungen
  • Fehlerhaft ausgestellte Rechnungen? Rücksprache mit Lieferanten, um MWST konforme Belege zu erhalten
  • Ist die Mehrwertsteuer zu Unrecht verrechnet worden? Rücksprache mit Lieferanten, um Gutschriften zu erlangen
  • Fristgerechter Antrag der Rückerstattung bei den Behörden
  • Steuervertretung Ihrer Unternehmung gegenüber der Schweizer Behörden
  • Erbringen Sie Dienstleistungen in der Schweiz. Wir führen Sie kompetent durch den Registrierungs-Prozess, reichen Ihre Quartalsabrechnungen ein  und beraten Sie in den administrativen Belangen
  • Weitläufige Beratungen rund um die Schweizer Mehrwertsteuer mit Vorschlägen zur Optimierung der Prozesse
  • Checkliste-Rueckerstattung.pdf
  • Ablaufdiagramm.pdf

 

Formelle Erfordernisse an einen Antrag zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer

  • Sie haben einen in der Schweiz ansässigen Steuerrepräsentanten zu bestellen (Wolfcons)
  • Der Antrag muss zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni nach Ablauf des Kalenderjahres an die Eidg. Steuerverwaltung eingereicht werden. Sie können uns Ihre Unterlagen auch schon früher zusenden, damit der Antrag gleich im Januar eingereicht werden kann. Die Bearbeitungsdauer bei den Behörden ist Anfang des Jahres kürzer (antizyklische Einreichung)
  • Antragsformular auf Rückerstattung der MWST mit Vertretungs-Vollmacht (Wolfcons). Das Formular muss ausgefüllt und unterzeichnet sowie mit  Firmenstempel versehen sein. Gültig für eine Einreichung
  • Unternehmerbescheinigung, Nachweis der Eintragung als Umsatzsteuer pflichtiges Unternehmen. Erhältlich bei der zuständigen Steuerbehörde am Sitz der Unternehmung. Ein Jahr gültig
  • Originalrechnungen, die Firmen-Adresse muss mit derjenigen auf der Unternehmerbescheinigung identisch sein
  • Der Staat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, erfüllt die Bestimmungen des Gegenrechts

Der Mindestbetrag pro Kalenderjahr beträgt CHF 500 (rückzahlbare MWST), ein Antrag pro Jahr.