Unsere Stärke, Ihr Vorteil – Exzellentes MWST Wissen, über 20 Jahre Erfahrung - schnelles und zügiges Rückerstattungsverfahren
Optimieren Sie Ihre geschäftlichen Auslagen durch die Rückforderung Ihrer im Ausland bezahlten MWST
- Sie sind geschäftlich oft im Ausland unterwegs
- Sie erbringen keine Dienstleistungen im entsprechenden Reiseland
- Sie erbringen Dienstleistungen im entsprechenden Land und erwägen eine Registrierung
- Sie möchten Ihre Geschäftskosten optimieren
Rückforderbar sind unter anderem (Auszug):
- Allgemeine Reiseausgaben, wie Hotel, Verpflegung, Catering, Autovermietung
- Messen, Ausstellungen
- Seminare, Schulungen, Aus- Weiterbildungen
- Marketing/Beratung (wenn in Rechnung gestellt)
Wir sind Ihr Partner in der Schweiz und Sie profitieren von den aktuellsten Gesetzeskenntnissen und der lokalen Sprachkenntnisse von unseren Spezialisten vor Ort
Ihre Belege und Unterlagen hier in unseren Räumlichkeiten nach Konformität gefrüft, und ein länderspezifischer Antrag wird erstellt. Vor Ort unterliegt der Antrag nochmals einer Kontrolle bei unseren Partnern (nach den neuesten Gesetzgebungen), bevor die Einreichung an die Behörden erfolgt. Falls Rechnungen nicht konform ausgestellt wurden, wird die Kontaktaufnahme mit den Lieferanten eingeleitet, um entweder neu erstellte, korrekte Rechnungen zu erhalten, oder aber um Gutschriften zu verlangen, falls die MWST zu Unrecht verrechnet wurde.
Keine Sprachbarrieren, keine aufwändigen Übersetzungen und keine Zeitverluste. Wir sind Experten in der spezifischen Analyse Ihrer Bedürfnisse, Ihr Aufwand ist gering
Unsere umfangreiche Unterstützung beinhaltet:
- Prüfung sämtlicher Rechnungen
- Fehlerhaft ausgestellte Rechnungen? Rücksprache mit Lieferanten, um MWST konforme Belege zu erhalten
- Ist die Mehrwertsteuer zu Unrecht verrechnet worden? Rücksprache mit Lieferanten, um Gutschriften zu erlangen
- Fristgerechter Antrag der Rückerstattung bei den Behörden
- Steuervertretung Ihrer Unternehmung gegenüber der Behörden
- Wir führen Sie kompetent durch den Registrierungs-Prozess, reichen Ihre Quartalsabrechnungen ein und beraten Sie in den administrativen Belangen
- Weitläufige Beratungen rund um die Mehrwertsteuer mit Vorschlägen zur Optimierung der Prozesse
Formelle Erfordernisse
Je nach Land müssen die Anträge per 30.6., 30.9. oder 31.12.20xx nach Ablauf des Kalenderjahres eingereicht werden
Einreichung 30. Juni nach Ablauf des Kalenderjahres
Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro Niederlande (Erstantrag fünf Jahre rückwirkend rückforderbar), Norwegen, Österreich, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik. Weitere Länder können hinzukommen, sofern das Gegenrecht zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Staat gezeichnet wurde/wird. Fragen Sie uns diesbezüglich an.
Einreichung 30. September nach Ablauf des Kalenderjahres
Belgien, Dänemark, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Ungarn. Weitere Länder können hinzukommen, sofern das Gegenrecht zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Staat gezeichnet wurde/wird. Fragen Sie uns diesbezüglich an.
Ausnahme 31. Dezember England: Das MWST Jahr beginnt am 1.Juli und endet am 30. Juni
Einreichung 31. Dezember
Island, Zypern